Geflügel aller Art darf ab den 06.03.22 noch nicht angeboten werden!

Aufgrund der noch geltenden Geflügelpestverordnung darf noch kein Geflügel (Hühner, Wassergeflügel, Ziergeflügel) angeboten werden!

Was darf ab den 06.03.22 angeboten werden?

Es dürfen Vorerst nur Nagetiere, Vögel und Tauben angeboten werden!

Wieder Kleintiermarkt ab 06.03.2022

Wir freuen uns ab dem 06.03.2022 wieder unser traditionellen sonntägigen Kleintiermarkt statt finden zu lassen.