Anordnung des Veterinäramtes:
Bis auf weiteres ist der Verkauf von Vögel und Geflügel verboten! Tauben und Nagetiere sind erlaubt!
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Wir freuen uns ab dem 06.03.2022 wieder unser traditionellen sonntägigen Kleintiermarkt statt finden zu lassen.
An Pfingsten findet der Markt wie jedes Jahr am Pfingstmontag statt
Verkauf von Hühner und Geflügel ab sofort wieder erlaubt aber nur mit gültiger Newcastle Impfbestätigung! Vögel brauchen nix!
© 2022, Tauben- und Kleintierzuchtverein Langengeisling
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