Marktordnung

des Tauben- und Kleintierzuchtvereins Langengeisling

  1. Die Kleintierbörse findet jeden Sonntag statt. Als Marktgelände steht ausschließlich der Hof des Gasthofe Pfanzelt zur Verfügung.
  2. Der Markt beginnt um 7:30 Uhr und endet spätestens um 11:30 Uhr.
  3. Es dürfen Tauben, Geflügel, Kleinnager und Vögel angeboten werden. Fische dürfen nur in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September angeboten werden. Hunde und Katzen dürfen nicht auf den Markt gebracht werden. Tiere, die dem Natur- oder Artenschutz unterliegen, benötigen die erforderlichen Papiere.
  4. Kranke und krankheitsverdächtige Tiere sind dem Markt fernzuhalten. Kaninchen sollen gegen RHD, Hühner und Puten müssen gegen Newcastle-Krankheit geimpft sein. Wassergeflügel brauchen einen Sentinelnachweis und eine Newcastle-Impfbescheinigung.
  5. Frettchen müssen gegen Tollwut geimpft sein.
  6. Eine Überbesetzung der Käfige ist zu vermeiden. Es muss mindestens 50% der Bodenfläche frei bleiben., bei Vögeln 1/3 der Sitzstangen. Die Käfige sind in Tischhöhe aufzustellen und müssen ausreichend groß sein, damit sich die Tiere darin ungehindert bewegen können. Außerdem müssen die Tiere in den Käfigen aufrecht stehen können. Es ist Einstreu zu verwenden. Den Tieren muss Wasser oder Feuchtfutter angeboten werden. Für Kleinnager sind Rückzugsmöglichkeiten zu schaffen.
  7. Die Marktbesucher haben sich an die Weisungen des Aufsichtspersonals zu halten.
  8. An Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr dürfen Wirbeltiere nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten abgegeben werden.
  9. Für Unfälle jeder Art, für Diebstähle von Tieren und Gegenständen, sowie für Beschädigungen von Fahrzeugen auf dem Marktgelände übernimmt der Verein keine Haftung.
  10. Bei Nichtbeachtung der Marktordnung oder vereinsschädigendem Verhalten kann vom Verein ein Verweis, im Wiederholungsfall ein Marktverbot ausgesprochen werden.
  11. Bei Änderung der Seuchenlage kann der Markt jederzeit kurzfristig abgesagt oder abgebrochen werden. Für dadurch entstehende Unkosten ist der Verein nicht haftbar.

Die Vorstandschaft